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Wer darf das Logo der Humboldt-Universität verwenden?
Die Verwendung des Logos ist gemäß der Richtlinien des Corporate Designs allen Einrichtungen der Humboldt-Universität zu Berlin gestattet. Dazu zählt auch die Verfasste Studierendenschaft - das StudentInnenparlament - als Einrichtung.
Beschäftigte dürfen das Logo in ihrer Geschäftsausstattung führen, solange sie einen regulären Arbeitsvertrag mit der Humboldt-Universität zu Berlin haben (ausgenommen sind Werk- und Honorarverträge sowie Verträge über freie Mitarbeit sowie Lehraufträge).
Studierenden ist nicht erlaubt, das Logo der Humboldt-Universität zu verwenden. Über die Möglichkeit für Promotionsstudierende, eine Geschäftsausstattung zu erstellen, entscheidet die Leitung des Instituts/der Einrichtung.